Sicherheit

Explosiv. Gefahr durch Feuer oder Splitter, Luftdruck sowie Spreng- und Wurfstücke.


Von Hitze, Funken, offener Flamme, heißen Oberflächen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.

Bei Brand: Explosionsgefahr.

Umgebung räumen. Keine Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Erzeugnisse erreicht.

Die Mindestsicherheitsabstände nach 1. SprengV bzw. nach den Herstellerangaben auf der Verpackung sind einzuhalten.

Nur in Originalverpackung aufbewahren.
Aufbewahrung gemäß nationalen Vorschriften (2. SprengV) und an einem trockenen Ort.

Inhalt (Gegenstand) nach Funktionsende und Abkühlung dem Restabfall zuführen.
Behälter (Verpackung) dem Recyclingabfall zuführen. Informationen zur Entsorgung beim örtlichen Abfallentsorger erfragen.

  • Zielen Sie mit Feuerwerkskörper nicht auf Mitmenschen oder Tiere !
  • Feuerwerksraketen benötigen eine „feste“ Startvorrichtung, beispielsweise eine Glasflasche im Getränkekasten, NICHT aus der Hand starten, das kann Verbrennungen zur Folge haben.
  • Feuerwerksbatterien sollten Sie immer auf gerader Fläche platzieren und gegen eventuelles Umkippen absichern.
  • Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur von Personen ab 18 Jahren bedient werden.
  • Sobald der Feuerwerkskörper gezündet wurde, muss man den Sicherheitsabstand einnehmen
  • Beim Abbrennplatz darauf achten, dass keine leicht brennbaren Gegenstände in der Unmittelbaren Nähe sind. Abstand zu Personen und Gebäuden beachten.
  • Feuerwerk-Blindgänger nicht sofort entsorgen, sondern erst einige Zeit warten (20 – 30 Minuten).
    Anschließend wässern und entsorgen, nicht noch einmal anzünden!
  • Beim Zünden des Feuerwerkes kein Körperteil über das Feuerwerk beugen, nur von der Seite und mit ausgestreckten Armen die Feuerwerkskörper anzünden
  • Nur BAM-Zertifizierte Feuerwerkskörper nutzen, keine ungeprüften Feuerwerkskörper einsetzen.
  • Zerlegen oder Verändern Sie keine Feuerwerksbatterien oder andere Feuerwerkskörper
  • Verbinden Sie nicht eigenmächtig mehrere Feuerwerksbatterien, nutzen Sie stattdessen Verbundfeuerwerke
  • Lassen Sie Jugendliche Feuerwerkskörper nur unter Aufsicht nutzen, auch wenn es sich dabei um Feuerwerk der Kategorie 1, dem Jugendfeuerwerk handelt. Kein Feuerwerk für Kinder. 
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